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   BVerwG, 15.12.2010 - 8 B 82.10 (8 PKH 8.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18315
BVerwG, 15.12.2010 - 8 B 82.10 (8 PKH 8.10) (https://dejure.org/2010,18315)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2010 - 8 B 82.10 (8 PKH 8.10) (https://dejure.org/2010,18315)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 8 B 82.10 (8 PKH 8.10) (https://dejure.org/2010,18315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch willkürliche Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.2010 - 8 PKH 4.10
    Auszug aus BVerwG, 15.12.2010 - 8 B 82.10
    Die Mitwirkung der abgelehnten Richter im vorangegangenen Prozesskostenhilfe- und Beschwerdeverfahren (BVerwG 8 PKH 4.10 und 8 B 54.10 ) vermag keine Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu begründen.

    Der Beschluss vom 13. September 2010 - BVerwG 8 PKH 4.10 ( 8 B 54.10 ) -, der die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das vorangegangene Beschwerdeverfahren mangels Statthaftigkeit der Beschwerde abgelehnt hat, verweist auf den grundsätzlichen Ausschluss der Beschwerde nach § 152 VwGO und e rläutert, dass kein Ausnahmefall des § 99 Abs. 2 VwGO oder § 133 Abs. 1 VwGO oder des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG vorlag.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2010 - 8 B 82.10
    Dazu genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (Beschluss vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1 Rn. 5).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2010 - 8 B 82.10
    Eine Besorgnis der Befangenheit lässt sich nicht allein darauf stützen, dass ein Richter bereits in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren mit der Sache befasst war (Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 8 Rn. 5 f.).
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